Unerlaubte Bankgebühren

Leider verlangen einige Banken immer noch oder ganz bewusst Gebühren, die ihnen aufgrund höchstrichterlicher Urteile und Gesetze nicht zustehen. Eine Auswahl der häufigsten Verstöße finden Sie in der folgenden Auflistung. Sollten Sie konkret betroffen sein, sprechen Sie bitte Ihre Bank direkt an oder wenden sich an einen kompetenten Rechtsberater.
(alle Angaben ohne Gewähr)

Gebührenfalle Hintergrund Gerichtsbeschluss

Negativzinsen
Verwahrentgelte

Im Rahmen der Negativzinspolitik der EZB verlangen Geschäftsbanken zunehmend Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte. Die Rechtsprechung über die Zulässigkeit dieser Gebühren ist unterschiedlich und mitunter einzelfallabhängig. Eine BGH-Entscheidung steht noch aus.

 
 

Das LG Leipzig hält Verwahrentgelte auf Girokonten bei Neuverträgen für zulässig.

LG Leipzig, AZ: 05 O 640/20

 

Andere Gerichte kamen zum Ergebnis, dass Negativzinsen / Verwahrentgelte auf Tagesgeld- und Girokonten nicht zulässig sind, da sie keine Sonderleistung für diese Kontenmodelle darstellen.

LG Berlin, AZ: 16 O 43/21

LG Düsseldorf, AZ: 12 O 34/21

LG Frankfurt, AZ: 2-25 O 228/21

LG Nürnberg-Fürth, AZ: 7 O 566/21

LG Tübingen, AZ: 4 O 187/17

LG Tübingen, AZ: 4 O 225/17

Kontoführungsgebühr bei Bausparverträgen

Bislang übliche Kontoführungsgebühren bei Bausparverträgen (i. d. R. 12 Euro p. a.) wurden vom OLG Celle verworfen. Es widerspricht dem gesetzlichen Leitbild eines Bausparvertrags, ein Entgelt für die Kontoführung in der Ansparphase zu verlangen. (Gleiches gilt auch für Gebühren in der Darlehensphase, s. u.)

OLG Celle 3 U 39/21

BGH XI ZR 551/21

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Urteile sind wohl für Immobilienkredite ab März 2016 anwendbar, soweit die Berechnungsmethoden für die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag unzureichend dargelegt ist.

Da nicht alle Darlehensverträge mangelhaft sind, ist im Bedarfsfall eine juristische Prüfung (z.B. über die Verbraucherzentralen) angeraten.

Insgesamt muss die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für den Kreditnehmer nachvollziehbar sein!

OLG Frankfurt: AZ.: 17 U 810/19

BGH: AZ.: XI ZR 320/20

EuGH AZ. C-33/20, C-155/20, C-187/20

Gebührenklauseln in den AGB

Einige Banken verklausulieren in ihren AGB, dass AGB-Änderungen (vor allen Dingen Gebührenänderungen) auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nach einer bestimmten Frist (i.d.R. 1 bis 2 Monate) gültig werden (Zustimmungsfiktion).
Der BGH hat diese Auffassung in seinem Urteil wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden verworfen. Betroffenen Kunden können ihren Schadenersatz nun wohl gegen die betroffenen Banken geltend machen.

BGH XI ZR 26/20 vom 27.04.2021

KG Berlin - Urteil 26 MK 1/21 vom 27.03.2024

Schätzgebühren für Wertermittlung von Beleihungsobjekten

Einige Banken verlangen eine Schätz- oder Besichtigungsgebühr für die Wertermittlung von Beleihungsobjekten (i.d.R. ca. 250 bis 500 Euro), diese ist unzulässig, da sie nur im Interesse der Bank erfolgt.

OLG Düsseldorf I-6U 17/09 vom 05.11.2009

Bareinzahlungen bzw. -auszahlung aufs eigene Konto

Werden Kontoführungsgebühren verlangt, so müssen Barzahlungen aufs eigene Konto gebührenfrei sein, mind. jedoch 5 freie Buchungspositionen.

BGH XI ZR 217/95 vom 07.05.1996 / XI ZR 80/93

 

Für Bargeldtransaktionen am Schalter dürfen Bank nun Gebühren erheben. Die angemessene Höhe ist allerdings noch strittig (allgemeine Kosten für Personal und Geräte dürfen nicht belastet werden).

BGH XI ZR 768/17 vom 18.06.2019

Freistellungsaufträge

Zur Bearbeitung von Freistellungsaufträgen sind die Banken gesetzlich verpflichtet, so dass eine Kostenbelastung unzulässig ist.

BGH XI ZR 269/96 und XI ZR 279/96 vom 15.07.1997
BVerfG 1 BvR 1821/97

Rückgabe mangels Deckung

Bei der Rückgabe von Schecks, Lastschriften, Daueraufträgen und Überweisungen erbringt die Bank keine Leistungen für ihren Kunden. Damit sind diese Leistungen auch nicht abrechenbar. Das gleiche gilt für Gebühren einer Fremdbank.

BGH XI ZR 5/97 und XI ZR 296/96 vom 21.10.1997 / XI ZR 197/00 und 154/04

BGH XI ZR 245/01 vom 09.04.2002

BGH XI ZR 590/15 vom 12.09.2017

Benachrichtigungen

Kosten für eine Benachrichtigung über erfolgte Rückgaben ist unzulässig, da diese zu den Nebenpflichten der Bank gehört.

BGH XI ZR 197/00 vom 13.02.2001

BGH XI ZR 590/15 vom 12.09.2017

Schadenersatz für eine nicht erfolgte Einlösung (insbesondere Pauschalen)

Eine Schadenersatzforderung des Kunden wegen erfolgter Rückgaben ist z.Z. nicht möglich

LG Düsseldorf 12 O 168/99 vom 27.10.1999

Kontoauskünfte zur Belegung eines Rückforderungsanspruchs gegen die Bank

Die Bank muss die Informationen kostenfrei zur Verfügung stellen.

OLG Schleswig 5 U 116/98 vom 24.02.2000
BGH Urteil steht noch aus

Kontopfändung

Zur Bearbeitung von Kontopfändungen sind die Banken gesetzlich verpflichtet, so dass eine Kostenbelastung unzulässig ist.

BGH XI ZR 219/98 vom 18.05.1999 und XI ZR 8/99 vom 19.10.1999

Nachforschung

Nachforschungen gehören zur Grunddienstleistung der Bank und sind deshalb nicht extra zu berechnen.

LG Frankfurt/Main 2/2 O 46/99 vom 24.06.99 / 16/99

Kreditkartenersatz

Für auf dem Postweg von der Bank zu Kunden verlorengegangene oder am Geldausgabeautomaten beschädigte Kreditkarten ist die Erstellung einer Ersatzkarte kostenfrei; für selbstverantwortliche Schäden oder Verluste sind die entsprechenden Kosten vom Kunden zu tragen.

OLG Celle 13 U 186/99


Gebühren bei Verlust oder Diebstahl von EC- oder Kreditkarten sind für die Sperrung und Erstellung einer Ersatzkarte unzulässig.

BGH: XI ZR 66/13

Kreditkartenkündigung

Wird der Vertrag durch die Bank vorzeitig gekündigt, kann die anteilige Jahresgebühr zurückgefordert werden.

OLG Frankfurt/Main 1 U 108/99 vom 14.12.2000 / 13 U 186/99

Buchungsprüfungen

Für berechtigte Reklamationen (Fehlbuchungen) dürfen von der Bank keine Entgelte erhoben werden.

LG Köln 26 O 30/00 vom 15.08.2000

Vertane Kreditverhandlungen

Für erfolglose Verhandlungen darf die Bank keine Kosten geltend machen.

OLG Dresden / U 2238/00 vom 08.02.2001 / 7 U 2238/00

Löschungsbewilligungen bei Grundpfandrechten

Nur die tatsächlich entstandenen Sachkosten (Notariatskosten, etc.) dürfen weiterbelastet werden.

BGH XI ZR 244/90 vom 07.05.91

OLG Köln 13 U 95/00 vom 28.02.2001

Bearbeitungskosten für die Übertragung von Grundschulden

Wechselt der Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsbindungsfrist die Bank (z.B. günstigere Konditionen für die Restschuldfinanzierung), so darf ihm die abgebende Bank keine Gebühren für die Übertragung / Abtretung der Grundschulden an die neue Bank berechnen (= Treuhandauftrag). Der Aufwand der Bank für die Bestellung, Verwaltung und Verwertung von Kreditsicherheiten ist mit dem Darlehenszins abgegolten, da er in Zusammenhang mit den Vermögensinteressen der Banken (= Risikomanagement) zu sehen ist.

BGH XI ZR 7/19 vom 10.09.2019

Übertragung von Wertpapierdepots

Da keine wesentlichen Kosten bei der Übertragung von Wertpapieren anfallen erscheint die Erhebung von Gebühren unzulässig.

BGH XI ZR 200/03 und 49/04

Pauschalentgelte für Aktienaufträge

Entgelte sind nur bei erfolgreicher Ausführung fällig.

Änderungen oder Streichungen gehören zu den gesetzlichen Nebenpflichten.

LG Dortmund 8 O 377/00 vom 15.12.2000

BGH XI ZR 590/15 vom 12.09.2017

Nachlassentgelte für die Umschreibung von Konten

Entgelte für die reine Umschreibung von Konten bei Erbfällen sind nicht zulässig. Gleiches gilt für die notwendigen Meldungen an das Finanzamt.

LG Frankfurt 2/2 O 46/99

LG Dortmund 8 O 57/01

PIN-Verlust

Für den Neuversand einer auf dem Postweg verlorengegangene PIN-Liste ist nichts zu bezahlen.

LG Frankfurt 2/2 O 46/99

Kontoauflösung

Für fristgerecht gekündigte Giro- oder Sparkonten sind keine Auflösungsgebühren zu bezahlen.

Für vorzeitige und einvernehmliche Rückzahlungen eines Immobilienkredits dürfen keine Zusatzentgelte (Abwicklungskosten) erhoben werden. (Nicht zu verwechseln mit der zulässigen Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung = Zinsschaden)

§ 307 BGB

LG Frankfurt a.M. 2-10 O 177/17 vom 21.12.2017

Kontoauszüge

Informationen zum Kontostand sind kostenfrei, lediglich bei vereinbarter Postzustellung ist eine angemessene Vergütung zulässig. Gebühren für den unaufgeforderten Kontoauszugsversand sind unzulässig (z.B. nach 30 Bankarbeitstagen, wenn man diese nicht selbst am Kontoauszugsdrucker abgeholt hat).

§ 307 BGB

LG Frankfurt
2-25 O 260/10

Kontoauszüge - Nacherstellung

Die pauschale Abrechnung von Gebühren (in diesem Fall 15 Euro) für die Nacherstellung von Kontoauszügen wird den Vorgaben des § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB nicht gerecht. Das Gericht hat die Bank angewiesen diese Kosten an den tatsächlichen Kosten zu orientieren und ggf. zu gruppieren (z.B. bis 6 Monate zu ca. 10 Euro, darüber hinaus xxx Euro).

BGH XI ZR 66/13 vom 17.12.2013

Kopien und Telefonate

Nur vom Kunden in Auftrag gegebene Telefonate und Kopien dürfen zu den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden.

§ 676 f BGB

Führung von Darlehenskonten   

Die Kosten für die Führung von Darlehenskonten sind in den Kreditzinsen bereits enthalten. Diese eigennützige Gebühr liegt einzig im Interesse der Banken und ist damit unzulässig.

OLG Karlsruhe
17 U 138/10

BGH
XI ZR 388/10
vom 07.06.2011

XI ZR 308/15 vom 09.05.2017

Provisionen bei "Eigenprodukten"

Weist eine Bank beim Verkauf von  "eigenen" Wertpapieren (z.B. DEKA-Fonds bei Sparkassen, Union-Invest bei Genossenschaftsbanken, etc.) nicht auf ihre Rückvergütungen aus Provisionen hin, die sie selbst einstreicht (anteilige Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühr), so liegt der Tatverdacht der Untreue bzw. des Betrugs nahe, der eine Wandlung bzw. Schadenersatzforderungen rechtfertigt (interessant ist dabei die Verjährungsfrist von 30 Jahren).

OLG Stuttgart
9 U 129/10

OLG Düsseldorf
III ZR 170/10

Bearbeitungsgebühren für Darlehen

Die Berechnung von Gebühren für die Bearbeitung von Darlehen, Bonitätsprüfung, etc. sind unzulässig, da sie dem Eigeninteresse der Bank dient und keine Dienstleistung darstellt.

BGH XI ZR 170/13, XI ZR 405/12, XI ZR 348/13 und IX ZR 17/14

OLG Karlsruhe
17 U 192/10

OLG Bamberg
3 U 78/10 vom "22.11.2010"


Diese Auffassung wurde nochmals durch den BGH für Bereitstellungszinsen/-gebühren für Bauspardarlehen bestätigt (betrifft Altverträge, i.d.R. wurden hier 2,00 % bei Darlehensabruf in Rechnung gestellt). Betroffene Kunden haben diesbezüglich wohl einen Rückforderungsanspruch.

BGH XI ZR 552/15


Die ursprünglich für Verbraucherdarlehen geltende Regelung wurde auf Unternehmenskredite ausgeweitet, so dass für solche Verträge ebenfalls keine Bearbeitungsgebühren berechnet werden dürfen.

BGH XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16

Pauschale Kontoüberziehungsgebühr

Die Deutsche Bank verlangte bei der Überziehung von Konten neben dem Überziehungszins eine feste Mindestgebühr, die schon bei einer Überziehung von nur 1 ct griff. Diese Regelung stufte das OLG Frankfurt als sittenwidrig ein. In einem ähnlichen Verfahren bestätigt der BGH diese Rechtsauffassung.

OLG Frankfurt 1 U 170/13 vom 04.12.2014

BGH XI ZR 9/15

BGH XI ZR 387/15

Ersatzkarten

Für die Erstellung von Ersatzkarten bei Verlust, Verschleiß oder Namensänderung verlangen viele Banken Gebühren, 10 bis 15 Euro sind da gem. AGBs an der Tagesordnung. Dem hat der BGH ein Riegel vorgeschoben und sieht in der Bereitstellung einer Ersatzkarte eine Nebenpflicht, die über die Grundgebühr abgedeckt ist. Abweichende Regelungen müssen individuell vereinbart werden, hier heißt es entsprechend aufpassen!

BGH XI ZR 166/14 vom 20.10.2015

Sie können ggf. auch auf die Hilfe der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108, 57117 Bonn, Tel: 0228/4108-0 oder
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt zurückgreifen

Hier erhält man auch Informationen über die Durchführung des kostenlosen Schiedsverfahrens.

Seit Anfang 2025 steht allen Verbrauchern die kostenfreie Vergleichsplattform kontenvergleich.bafin.de der BaFin zur Verfügung, in der gut 6.900 Kontenmodelle von gut 1.100 Banken mit über 50 Auswahlkriterien verglichen werden können – mehr Transparenz im Bankendschungel gibt es bei anderen Diensten kaum. Wer nach konkreten Anwendungsmodellen sucht, wird bei den Modellkonten der Stiftung Warentest oder den privaten Anbietern wie check-24, Verivox u. a. fündig.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.