Externer Geldwäschebeauftragter

Externer Geldwäschebeauftragter für Händler hochwertiger Güter

Ihr Unternehmen gehört zu den Verpflichteten nach § 2 GwG?

Ich selbst habe mich auf die geldwäscherelevante Begleitung von Unternehmen aus folgenden Branchen spezialisiert:

  • Juweliere
  • Edelmetallhändler
  • Kunsthändler
  • Antiquitätenhändler
  • Kfz-Händler
  • Immobilienmakler
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer

Sie fühlen sich mit den komplexen Regelungen des Geldwäschegesetzes überfordert oder möchten Ihre wertvolle Zeit lieber Ihren Kunden widmen, dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse? Nutzen Sie meine bedarfsgerechten Angebote:

Angebot 1:
Grunddokumentation oder Aktualisierung

Ohne Basisdokumentation sind Sie in der Regel aufgeschmissen – Dieser Leistungsbaustein schließt die Lücke und hilft Ihnen Bußgelder zu vermeiden.
enthaltene Leistungen

Angebot 2:
Dauerhafte Begleitung – auf Wunsch als externer GwG-Beauftragter

Gerne stehe ich Ihnen dauerhaft zur Seite, um aktuelle Fragen und die jährlichen Routinen in der Geldwäscheprävention zu bewältigen.
enthaltene Leistungen

Angebot 3:
Express-Service bei anstehenden Prüfungen / Vor-Ort-Service

Sie wurden kalt erwischt oder benötigen eine schnelle Unterstützung in Fragen der Geldwäscheprävention, dann ist dieser Leistungsbaustein für Sie richtig.
enthaltene Leistungen

Geldwäschegesetz (GwG) - externer Geldwäschebeauftragter

Mit der Nichteinhaltung der Regelungen zum Geldwäschegesetz sind empfindliche Bußgelder verbunden - wollen Sie dieses Risiko wirklich eingehen? Wenn nicht, dann sollten Sie jetzt aktiv werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung der vorgeschriebenen Unterlagen und Schulungsmaßnahmen. Wenn Sie es wünschen, stehe ich Ihnen als externer Geldwäschebeauftragter zur Verfügung.

Angebot 1: Grunddokumentation oder Aktualisierung

Die Grunddokumentation ist der erste wesentliche Schritt zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Sie umfasst folgende Leistungsmerkmale:

  • Analyse der aktuellen Zahlungsstrukturen (Geldwäscherelevanzprüfung)
  • Erarbeitung eines Risikomanagements (bei Bedarf)
  • Erarbeitung der vorgeschriebenen Risikoanalyse
  • Erarbeitung eines Geldwäschehandbuchs
  • Überprüfung der Formalien zum Transparenzregister
  • Überprüfung der Formalien zum Prozess der Verdachtsmeldungen
  • Erarbeitung passender Kundeninformationen
  • Erarbeitung der Ablauforganisation zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Dokumentationspflichten
  • Erarbeitung eines Löschprotokolls
  • Erarbeitung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen für Mitarbeiter
  • Mitarbeiterschulung
  • Prüfung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten (soweit notwendig)
  • Mustererstellung Vorabprüfung
  • weitere Maßnahmen nach individueller Vereinbarung

Da der Gesetzgeber zunehmend die Auflagen im GwG verschärft, stehen mitunter gravierende Änderungen an, die eine Neufassung der Dokumentation erfordern. Soweit Sie sich nicht für eine dauerhafte Begleitung (Angebot 2) entscheiden wollen, ist eine Aktualisierung sehr oft nicht oder nur bedingt möglich, um die gesetzlichen Vorgaben nachhaltig zu erfüllen.

Die Grunddokumentation wird durch einen ausführlichen Beratungsbericht mit konkretem Maßnahmenplan ergänzt, sodass offene Punkte von Ihnen strukturiert abgearbeitet werden können.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Rechtsberatung anbiete, die Beratung erfolgt unter strategischen Aspekten und wird in diesem Zusammenhang vom BAFA gefördert.
zu den Fördermöglichkeiten

Angebot 2: Dauerhafte Begleitung – auf Wunsch als externer Geldwäschebeauftragter

Sie möchten sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern und das Thema Geldwäscheprävention in kompetente Hände delegieren. Damit ich diese Dauerleistung möglichst kostengünstig anbieten kann, ist als Basis das Angebotspaket 1 erforderlich.

Sollten Sie darüber hinaus zu den Verpflichteten gehören, die neben einem, der Geschäftsleitung angehörenden, Geldwäschebeauftragten noch einen Stellvertreter benötigen, so biete ich hierzu meine Leistungen auf Wunsch als externer Geldwäschebeauftragter an.

Das Angebotspaket 2 orientiert sich an den gesetzlichen Dauerauflagen und beinhaltet folgende Leistungen:

  • jährliches Update der Risikoanalyse (ggf. Update Risikomanagement) unter Berücksichtigung behördlicher Mitteilungen und Veröffentlichungen
  • permanentes Update in Hinblick auf Verdachtsmeldungen
  • Begleitung von Verdachtsmeldungen
  • jährliche Prüfung des Löschprotokolls
  • jährliche und bedarfsorientierte Prüfung der Sicherungsmaßnahmen
  • jährliche Mitarbeiterschulung (Selbststudium, keine Vor-Ort-Schulung)
  • Tätigkeit als externer Geldwäschebeauftragter im Bedarfsfall / auf Wunsch
  • weitere Maßnahmen nach individueller Vereinbarung

Die Leistungserbringung ist auf Anfragen per Telefon und E-Mail beschränkt. Die Pauschale schließt nicht die Erstellung der Grunddokumentation ein. Die Anfertigung von Dokumenten oder anderen Dienstleistungen erfolgt nach Vereinbarung und gesonderter Abrechnung.

Einmal jährlich erhält der Verpflichtete einen ausführlichen Jahresbericht zu den erbrachten Leistungen.

Angebot 3: Express-Service bei anstehenden Prüfungen

Die Aufsichtsbehörde meldet sich und verlangt entsprechende Nachweise, Dokumentationen, etc. In der Regel haben Sie zwei Wochen Zeit für die Beantwortung. In der Praxis fühlen sich in dieser Situation viele Betroffene verunsichert und sehnen sich nach einer kompetenten Unterstützung. An diese Personengruppe richtet sich mein Express-Angebot:

  • Überprüfung der Grunddokumentation
  • Überprüfung der Sicherungsmaßnahmen
  • Überprüfung der Dokumentationspflichten incl. Verprobung der Kassenvorgänge
  • Überprüfung der Löschpflichten
  • Unterstützung bei der Erstellung der Auskunftsunterlagen
  • Mitarbeiterschulungen vor Ort
  • Unterstützung bei komplexeren Fragestellungen
  • weitere Maßnahmen nach individueller Vereinbarung

Über die Beratung erhalten Sie einen ausführlichen Bericht mit konkretem Maßnahmenplan, sodass offene Punkte von Ihnen strukturiert abgearbeitet werden können.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Rechtsberatung anbiete, die Beratung erfolgt unter strategischen Aspekten und wird in diesem Zusammenhang vom BAFA gefördert.
zu den Fördermöglichkeiten

Ihr Spezialist für Geldwäscheprävention

Externer Geldwäschebeauftragter im Raum Mannheim und Ludwigshafen

Ihr Unternehmen benötigt einen Geldwäschebeauftragten entsprechend den Vorgaben des Geldwäschgesetzes (§2 GwG)? Sie möchten die Geldwäschepräventation auslagern und suchen einen externen Geldwäschebeauftragten? Für folgende Branchen habe ich mich als externer Geldwäschebeauftragter spezialisiert: Juweliere, Edelmetallhändler, Steuerberater, Kfz-Händler, Kunsthändler, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler, Antiquitätenhändler.

Geldwäscheprävention für Juweliere

Die komplexen Vorgaben des Geldwäschegesetzes überfordern Sie? Gerne untersütze ich Sie in Form einer dauerhaften Begleitung als externer Geldwäsche-Beauftragter (GwG-Beauftragter) in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Sie können aber auch gerne einmalige Leistungen abrufen, wie die Erstellung einer Grunddokumentation gemäß dem GwG zur Geldwäscheprävention.

Mein Angebot als Geldwäschebeauftragter richtet sich gerade an Juweliere und Einzelhändler, da ich als Unternehmensberater für diese Branche auf eine langjährige Erfahrung blicken kann.

Ebenso stehe ich zur Verfügung falls sich die Aufsichtsbehörde bei Ihnen meldet und eine Prüfung im Bereich der Geldwäsche ansteht. Als externer Geldwäschebeauftragter im Raum Mannheim Ludwigshafen (Region Rhein-Neckar) biete ich dazu meinen Express-Service an und Überprüfe unter anderem Ihre Dokumentation.

Stichworte: Geldwäschebeauftragter (GwG), Geldwäsche - Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg / Geldwäschebeauftragter für Juweliere, Kfz-Händler, Steuerbeater, Edelmetallhändler.