Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Ihr Unternehmen gehört zu den Verpflichteten nach § 12 HinSchG?
Soweit in Ihrer Unternehmung mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt sind, müssen Sie gem. § 12 Abs. 2 HinSchG eine Interne Meldestelle einrichten (ggf. auch bei geringerer Beschäftigtenanzahl, soweit § 12 Abs. 3 HinSchG greift).
Sie fühlen sich mit den komplexen Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes überfordert oder möchten Ihre wertvolle Zeit lieber Ihren Kunden widmen, dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse? Nutzen Sie meine bedarfsgerechten Angebote:
Paket 1: Grunddokumentation oder Aktualisierung
Ohne Basisdokumentation sind Sie in der Regel aufgeschmissen – Dieser Leistungsbaustein schließt die Lücke und hilft Ihnen Bußgelder zu vermeiden.
enthaltene Leistungen
Paket 2: Dauerhafte Begleitung – Interne Meldestelle
Gerne stehe ich Ihnen dauerhaft zur Seite, um aktuelle Fragen und die jährlichen Routinen im Hinweisgeberschutz zu bewältigen.
enthaltene Leistungen
Mit der Nichteinhaltung der Regelungen drohen empfindliche Bußgelder - wollen Sie dieses Risiko wirklich eingehen? Wenn nicht, dann sollten Sie jetzt aktiv werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung der vorgeschriebenen Unterlagen und Schulungsmaßnahmen. Wenn Sie es wünschen, stehe ich Ihnen als Interne Meldestelle zur Verfügung.
Angebot 1: Grunddokumentation oder Aktualisierung
Die Grunddokumentation ist der erste wesentliche Schritt zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Sie umfasst folgende Leistungsmerkmale:
- Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zur Abdeckung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
- Erarbeitung der notwendigen Mitarbeiterunterlagen incl. Schulung
- Beratung zur Einrichtung der Meldekanäle
- Einrichtung der Meldestelle, Umsetzungsvorschläge für Ihre Webseite
- Erarbeitung notwendiger Vertraulichkeitserklärungen
- Ablauforganisation des Meldeverfahrens
Soweit Sie sich nicht für eine dauerhafte Begleitung (Angebot 2) entscheiden wollen, müssen Sie selbst den Betrieb der Internen Meldestelle und die Aktualisierung der Grunddokumentation gewährleisten.
Die Grunddokumentation wird durch einen ausführlichen Beratungsbericht mit konkretem Maßnahmenplan ergänzt, sodass offene Punkte von Ihnen strukturiert abgearbeitet werden können.
Bitte beachten Sie, dass ich keine Rechtsberatung anbiete, die Beratung erfolgt unter strategischen Aspekten und wird in diesem Zusammenhang vom BAFA gefördert.
zu den Fördermöglichkeiten
Paket 2: Dauerhafte Begleitung – Interne Meldestelle
Sie möchten sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern und das Thema Hinweisgeberschutz, insbesondere den Betrieb der Internen Meldestelle, in kompetente Hände delegieren.
Damit ich diese Dauerleistung kostengünstig anbieten kann, ist als Basis das Angebotspaket 1 erforderlich.
Das Angebotspaket 2 orientiert sich an den gesetzlichen Dauerauflagen und beinhaltet folgende Leistungen:
- Aktualisierung der Grunddokumentation nach Notwendigkeit
- Betreiben von Meldekanälen und Entgegennahme von Meldungen (Case Management)
- Dokumentation der Meldungen von hinweisgebenden Personen
- Bestätigungen des Eingangs gegenüber hinweisgebenden Personen
- Prüfung der Meldung von hinweisgebenden Personen im Hinblick auf den sachlichen Anwendungsbereich
- Prüfung der Stichhaltigkeit von Meldungen
- Kommunikation mit hinweisgebenden Personen
- Durchführung von Folgemaßnahmen
- Rückmeldungen an hinweisgebende Personen
- weitere Maßnahmen nach individueller Vereinbarung
Die Leistungserbringung ist auf Anfragen per Telefon und E-Mail sowie der vereinbarten Meldekanäle beschränkt. Die Pauschale schließt nicht die Erstellung der Grunddokumentation ein. Die Anfertigung von Dokumenten oder anderen Dienstleistungen erfolgt nach Vereinbarung und gesonderter Abrechnung.
Einmal jährlich erhält der Verpflichtete einen ausführlichen Jahresbericht zu den erbrachten Leistungen.
Artikel zum Hinweisgeberschutz
Ihr Spezialist für Hinweisgeberschutz
Hinweisgeberschutz (HinSchG) im Raum Mannheim, Ludwigshafen - Region Rhein Neckar
Seit Dezember 2019 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern, interne Meldestellen einzurichten. Diese ermöglichen es Hinweisgebern, Missstände im Unternehmen anonym und sicher zu melden.
Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie für KMU im Raum Mannheim Ludwigshafen
Die Einführung und Umsetzung des HinSchG stellt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor Herausforderungen. Oftmals fehlt es an internen Ressourcen und Know-how, um die komplexen Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.
Als erfahrener Berater im Bereich Hinweisgeberschutz unterstütze ich KMU in der Pfalz und Rhein-Neckar-Region bei der Umsetzung des HinSchG. Mein Angebot:
- Erstberatung: Ich informiere Sie über die wichtigsten Punkte des HinSchG und kläre Ihre Fragen.
- Entwicklung eines Meldesystems: Ich unterstütze Sie bei der Entwicklung eines internen Meldesystems, das den Anforderungen des HinSchG entspricht.
- Schulungen: Ich schule Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem Meldesystem und sensibilisiere sie für das Thema Hinweisgeberschutz.
- Case Management: Ich fungiere als interne Meldestelle und nehme Hinweise von Ihren Mitarbeitern entgegen.
Stichworte: Hinweisgeberschutz, HinSchG, Interne Meldestelle / Case Manager, Whistleblower, Metropolregion Rhein-Neckar, Mannheim Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg