Häufige Fragen (FAQ)
Controlling
Bestandsveränderung und Rohertrag
Um den realen Rohertrag auszuweisen ist es notwendig, die fakturierten Umsätze um den Wareneinkauf zu kürzen und sodann eine Bestandserhöhung hinzu bzw. eine Bestandsminderung abzuziehen. Was oft zu Verwirrungen führt ist, dass Bestandserhöhungen die Liquidität schmälern, das betriebswirtschaftliche Ergebnis hingegen erhöhen; das Lager wird so quasi als separater "Lieferant" dargestellt. Im Idealfall tendiert die Bestandsveränderung gegen Null.
Wareneinkauf - Wareneinsatz
Beide Begriffe werden gerne analog verwendet, sind in ihrer Aussage jedoch sehr unterschiedlich. Der Wareneinkauf ist der Wert der fakturierten Einkaufsrechnungen im Berichtszeitraum. Der Wareneinsatz hingegen der um die Bestandsveränderung berichtigte Einkaufswert. (s.o. Bestandsveränderung)
Finanzierung
Bewertungswillkür der Banken bei Warenlager und Forderungen eingeschränkt
Mit Urteil GSZ 1/97 und GSZ 2/97 vom 27.11.1997 hat der BGH die Bewertungswillkür der Banken in Sachen Sicherungsübereignung von Waren und Forderungen eingeschränkt. Der BGH unterstellt, dass eine Abtretung von mehr als 150% der Forderungssumme als Übersicherung zu werten ist und ein Rückgabeanspruch an den Schuldner besteht. Bitte achten Sie bei Ihren Bankverhandlungen darauf, dass dieser Wert nicht überschritten wird. Viele Banken legen Wertansätzen von 200% bis 300% zugrunde, sodass eine Nachverhandlung / Rückforderung durchaus lohnend ist.
Umsatzsteuerbefreiung von Zinsen
Einige Banken stellen ihren Kunden für Zinsen und Dienstleistungen MwSt. in Rechnung, obwohl das UStG hierfür gem. §4 Abs. 8 ausdrücklich eine Befreiung vorsieht (Ein Verzicht ist gem. §9 Abs. 1 UStG möglich, aber unüblich). Wird Ihnen die MwSt. in Rechnung gestellt, so entstehen zweierlei Konsequenzen. Erstens: Die Wertstellung der MwSt. entspricht dem Buchungsdatum - Hierdurch entsteht Ihnen ein Liquiditätsnachteil, der ggf. mit hohen Sollzinsen belegt wird, da der Ausgleich erst mit der nächsten Vorsteuerabrechnung erfolgt (bei Dauerfristverlängerung i.d.R. 75 Tage). Zweitens: Die Wertstellung der MwSt. wird in die Zukunft verlagert - Hierdurch sind bei der Bilanzierung entsprechende Abgrenzungsbuchungen notwendig, die zu entsprechenden Mehrkosten bei Ihrem Steuerberater führen. Zudem kann die MwSt.-Belastung dazu führen, dass Ihr Kontokorrentlimit voll ausgeschöpft wird und es zu "unberechtigten" Rückgabe von Lastschriften kommen kann. Fazit: Sie sollten dieser unnötigen Verrechnung widersprechen und bei Kreditneuabschlüssen oder -prolongationen auf die Unwirksamkeit dieses Verfahrens achten.
Verkauf von Lebensversicherungen
Die Rendite klassischer LVs ist unterdurchschnittlich – mitunter negativ, sodass es meist sinnvoller ist die Versicherung beitragsfrei zu stellen, zu verkaufen und tilgungswirksam einzusetzen oder in alternative Geldanlagen zu investieren.
Bei Bedarf bin ich gerne bei der Vermittlung eines Aufkäufers behilflich, da die direkte Rückgabe der Versicherung an den Versicherer mit weiteren Nachteilen verbunden ist, die sich ggf. vermeiden lassen.
Vorfälligkeitsentschädigung
Die Rechte der Kreditnehmer werden zunehmend geschützt. In einem Urteil (AZ: XI ZR 285/03) hat der Bundesgerichtshof die unberechtigte Vorteilnahme der Banken verworfen. Berechnungszins für die Ableitung des Vorfälligkeitsentgelts sind die Renditen aus der Kapitalmarktstatistik der Bundesbank und nicht der weit ungünstigere Pfandbriefindex, etc. [Stand 30.11.2004]
Rechtsfragen
Gutscheine verfallen nach 3 Jahren
Mit Urteil 12 O 22084/06 stellte das LG München I fest, dass die Ansprüche aus Gutscheinen (Geldwerte) erst nach 3 Jahren verjähren. Sie sollten deshalb über ausgegebene Geschenkgutscheine entsprechend Buch führen und nach 3 Jahren die nichteingelösten Werte als neutralen Ertrag einbuchen. - Hinweis! Gutscheine sind Sonder- bzw. Treuhandvermögen mit unbekanntem Gläubiger und keine Einnahmen; hierzu werden sie erst, wenn der Gutschein für den Wareneinkauf eingelöst wird. (Ähnliches gilt auch für nicht abgeholte Reparaturen!) Die steuerlichen Konsequenzen und praktische Verbuchung sollten Sie mit Ihrem Steuerberater abklären.
Internethandel mit Luxusgütern
Die EU-Wettbewerbskommission hat entschieden, dass der Vertrieb von Luxusartikeln (hier Yves Saint Laurent) über das Internet nicht behindert werden darf, auch wenn über entsprechende Konzessionsverträge der Vertriebsweg der Produkte auf den Fachhandel beschränkt ist (Handelsblatt v. 18.05.01)
Kreditkartenmißbrauch
Mit Urteil 30 C 1219/94-47 hat das AG Frankfurt Kreditkarteninhaber berechtigt, nach einer ungerechtfertigten Belastung ihres Kontos sofort einen Anwalt mit der Vertretung ihres Anspruchs zu beauftragen, wobei die Kosten dem Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellt werden können.
Mietbürgschaften
sind für Mieter und Vermieter i.d.R. vorteilhafter als eine Mietkaution. Was viele jedoch außer acht lassen sind folgende Regelungen, die der Vermeiter in der Bürgschaftsurkunde verbrieft haben sollte: Die Mietbürgschaft sollte unbefristet, unwiderruflich und selbstschuldnerisch erbracht werden, unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage sein, sie sollte überdies unter Verzicht auf die Befreiung durch Hinterlegen (bei Gericht) auf erstes Anfordern in Anspruch genommen werden können. Fehlt eine dieser Regelungen, sollten Sie als Vermieter auf eine neue Vereinbarung hinwirken.
Parken im Anliegerbereich
Mit Urteil AZ 6070 Js 9503/95 hat das AG Kaiserslautern den Bußgeldbescheid wegen Falschparkens in einem Anliegerbereich für nachweisliche Besucher verworfen. Demnach ist es Besuchern von Anliegern auch ohne besondere Genehmigung erlaubt ihr Fahrzeug in solchen Bereichen abzustellen.
Untervermietung - Sonderkündigungsrecht
Lehnt der Vermieter auf Anfrage des Mieters generell eine Untervermietung ab, ohne irgendwelche Einschränkungen zu machen, so kann der Mieter auch bei langfristigen Mietverträgen gem. §549 BGB Abs. 1 Satz 2 mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. LG Waldshut-Tiengen AZ 2 S 55/97 vom 23.10.1997 und LG Gießen AZ 1 S 533/96 vom 16.04.1997
Sonstiges
Saumagen
Immer wieder werde ich gefragt, was Saumagen ist. Hier nun die Zusammensetzung eines typischen Pfälzer Saumagens für 10 Personen: 1200g extrem mageres Schweinefleisch, je zur Hälfte vom Nacken und vom Schinken. 900g gekochte und gewürfelte Kartoffeln der festkochenden Sorte Quarta. 900g Schweinemett, dazu Salz, Pfeffer, Koreander, echt Thüringer Majoran. Beim Metzger einen leeren geputzten Saumagen bestellen. Die Masse einfüllen, den Saumagen zubinden und dreieinhalb Stunden bei 70°C garen. Nach dem Abkühlen aufschneiden, in dicke Scheiben schneiden und beiderseits knusprig braun anbraten. Dazu Sauerkraut und Kartoffelbrei reichen. - Und natürlich den Pfälzer Riesling nicht vergessen.