Beratungsförderung

Cashback vom Staat
Sie möchten unabhängig und neutral beraten werden, ohne auf der vollen Kostenlast sitzen zu bleiben? Dann sind Sie bei der Beratungsförderung des BAFA goldrichtig. Im Rahmen einer Beratung prüfe ich die Fördervoraussetzungen und begleite Sie von der Antragstellung bis zur Zahlung.
Aus der Vielzahl der möglichen Beratungsförderungen habe ich für Sie die wichtigsten nachfolgend zusammengestellt:
- Allgemeine Beratungsförderung für Unternehmen,
die länger als ein Jahr am Markt sind - Beratungsförderung für Existenzgründer
(Vorgründungsphase / Unternehmensnachfolge) - Beratungsförderung für Jungunternehmer
(Nachgründungsphase) - Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten
- Weitere Fördermittel
Allgemeine Beratungsförderung für Unternehmen,
die länger als ein Jahr am Markt sind
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA, unterstützt eine Vielzahl von Beratungsprojekten:
1. Allgemeine Beratungen zu allen
- wirtschaftlichen
- finanziellen
- personellen und
- organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zu
- Fragen der Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems
2. Beratungen zu zentralen Herausforderungen
- Fachkräftesicherung und –bindung
- Kosteneinsparungen
- Anpassung des Geschäftsmodells
- Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung
- Ökologischen Nachhaltigkeit
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
- Erschließung zusätzlicher Fachkräftepotenziale bei Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderungen
- Ressourcenschonung oder Produktumstellung
- Erschließung neuer Zielgruppen
Nicht gefördert werden Beratungen,
- die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert werden (Kumulierungsverbot),
- die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität),
- die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten, zum Inhalt haben,
- die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
- die gegen die geltenden Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen,
- die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.
- Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.
Die Beratungsförderung erfolgt hier zu 50 % (in Sonderfällen bis 80 %) der Nettoberatungskosten, max. 1.750 Euro (bzw. 2.800 Euro) je Beratungsprojekt.
Fast alle über mich abgewickelten Beratungen sind förderfähig, die Beantragung der Fördermittel wird durch mich aktiv unterstützt, so dass sich Ihr Arbeitsaufwand diesbezüglich in engen Grenzen hält.
Bitte beachten Sie, dass alle Fördermittelanträge vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen!
Den Fördermittelantrag stellen Sie bitte vorab unter folgendem Link: fms.bafa.de. Soweit Sie eine Begleitung durch mich wünschen, geben Sie bitte im Feld „Angaben zum Beratungsunternehmen“ meine BAFA-ID 115387 ein (alternativ: Carsten, Geis, Carsten Geis – Unternehmensberatung, Im Linsenbusch 20 a, 67146 Deidesheim). Im Feld „Unternehmensdaten“ müssen Sie Ihre sog. WZ-Nummer eingeben; soweit Ihnen diese nicht bekannt ist kontaktieren Sie mich bitte. – Damit wäre der 1. Schritt zu Ihrem Fördermittelantrag getan; folgen Sie anschließend den Anweisungen der Programmführung durch das BAFA.
Weitere Informationen zu dieser sehr interessanten Förderung erhalten Sie unter:
BAFA-Förderung
jetzt nutzen!
www.bafa.de
Beratungsförderung für Existenzgründer
(Vorgründungsphase / Unternehmensnachfolge)
Die Beratung von Existenzgründern in der Vorgründungsphase erfolgt i.d.R. über spezielle Förderprogramme auf Landesebene. Hierzu sprechen Sie am besten die für Sie zuständige Kammer an, die i.d.R. auch den Kontakt zu einem qualifizierten Berater herstellt.
Alternativ kann bei bestehenden Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge auch eine Beratungsförderung über das o. g. Programm der BAFA erfolgen. Hier sind die Antragswege einfacher. Auftraggeber ist dann allerdings der Altunternehmer.
Im Rahmen einer Vorgründungsberatung geht es vor allen Dingen um Themen wie z.B.:
- Businessplan
- Liquiditätsplan
- Ertragsplan
- Investitionsplan
- Marktanalyse
- Risikoabsicherung
- Bankgespräche
- Rechtsformwahl
- Due-Diligence-Prüfung
- pers. Coaching rund um das Thema Unternehmensgründung
- etc.
Die Höhe der Förderung hängt i.d.R. davon ab, ob die Gründung aus Arbeitslosigkeit oder normal erfolgt. Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich und richtet sich nach den Förderprogrammen der Bundesländer, stellweise sind die Angebote kostenfrei. Weitere Informationen hierzu sind erhältlich unter: www.existenzgruender.de
Sollte eine Förderung in diesem Bereich für Sie interessant sein, so nehmen Sie bitte Kontakt mit mir oder einer der o.g. Stellen auf. Dann prüfen wir gemeinsam, welche Möglichkeiten der Förderung für Sie bestehen.
Ich selbst war jahrelang für das Gründercoaching der KfW gelistet und verfüge über entsprechende Erfahrungen in diesem Bereich. Ich unterstütze Sie gerne, rufen Sie mich einfach an oder nutzen die Option über mein Kontaktformular.
Beratungsförderung für Jungunternehmer (Nachgründungsphase)
Nach der Gründung des Unternehmens treten meist viele Fragen auf, die sich durch das Tagesgeschäft ergeben, Ansätze aus der Gründungsphase müssen kritisch hinterfragt und das Unternehmen letztlich auf Kurs gebracht werden.
- Unternehmer, die bereits gegründet haben (bis ein Jahr nach Gründung), erhalten eine persönliche Unterstützung durch ausgewiesene Experten.
- Der entscheidende Vorteil: ein 50- bis 80-prozentiger Zuschuss zum Beratungshonorar wird als Förderung gewährt
- Das Programm wird bundesweit angeboten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Regionalpartner vor Ort (IHK, HWK u. a.).
Bevor Sie dieses Förderprogramm nutzen können ist ein Vorgespräch bei einem der sog. Regionalpartner notwendig. Hier unterstütze ich Sie gerne, rufen Sie mich hierzu einfach an oder nutzen die Option über mein Kontaktformular.
Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten
Leider gibt es auch unschöne Situationen in der Unternehmensentwicklung, da ist guter Rat teuer und eine Unterstützung umso notwendiger. In dieser Situation helfen die Fördergelder für Unternehmen in Schwierigkeiten:
- Auf der Basis einer aktuellen Schwachstellenanalyse und bei Vorliegen einer positiven Fortführungsprognose für Ihr in Schwierigkeiten befindliches Unternehmen steht Ihnen zur Umsetzung und Begleitung der notwendigen Maßnahmen diese Beratung offen.
- Sie profitieren in dieser für Ihr Unternehmen wichtigen Phase vom Know-how eines von Ihnen ausgewählten professionellen Unternehmensberaters.
- Die Kosten für die Beratung werden zu 50 % bzw. 80 % aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst. Weitere Informationen zur Beratungsförderung entnehmen Sie bitte den Ausführungen zur Allgemeinen Beratungsförderung (s. o.).
- Die Beratung wird bundesweit angeboten.
Ich unterstütze Sie gerne, rufen Sie mich hierzu einfach an oder nutzen die Option über mein Kontaktformular.
Weitere Fördermittel
Die o.g. Förderungen sind nur ein Ausschnitt aus den aktuellen Förderprogrammen. Je nach Problemstellung / Maßnahme stehen Ihnen weitere Förderungen zur Verfügung:
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse
- Förderkredite
- Bürgschaftsprogramme
- Beteiligungen
- Garantien
Welche dieser Förderungen für Sie greifen könnte ergibt sich meistens aus einer projektbezogenen Beratung. Auch sollte die Inanspruchnahme von Fördermitteln nicht investitionsentscheidend sein – dies ist meist der falsche Weg, genauso wie Steuersparen.
Der Bereich der öffentlichen Förderung ist sehr umfassend, sprechen Sie mich im Bedarfsfall einfach persönlich an.