Sind Sie fit für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?
Die nachfolgende DSGVO-Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung auf dieses wichtige Thema:
- Speichern oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten? z.B.:
- Adressen
- Telefonnummern
- E-Mail-Adressen
- Ortsdaten
- biometrische Daten
- Speichern Sie Daten von z.B.:
- Kunden
- Lieferanten
- Mitarbeitern
- Betreiben Sie eine Homepage mit Kontaktformular oder Shopsystem?
Sobald Sie eine dieser Fragen positiv beantworten können, verpflichtet Sie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu folgenden Dokumentationen:
- Erstellung eines Verarbeitungs-/Verfahrensverzeichnisses zu den von Ihnen erhobenen Daten.
- Risikoprüfung bzgl. Missbrauchsmöglichkeiten und -folgen.
- in bestimmten Fällen zusätzlich eine Datenschutzfolgenabschätzung (z.B. bei Kameraüberwachung)
- Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen
Sobald über 20 Personen Zugang zu personenbezogenen Daten haben, ist ein Datenschutzbeauftragter mit entsprechender Fachkunde notwendig.
- Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt und der zuständigen Behörde gemeldet?
Sobald Sie Daten an Dritte weiterleiten sind die Regelungen zur Auftragsdatenbearbeitung zu beachten.
- Leiten Sie z. B. Daten an folgende Stellen weiter?
- Steuerberater / Lohnbüro
- Post-/Katalogversanddienste
- E-Newsletter-Dienste
- ...
- Liegen die notwendigen Vertraulichkeitserklärungen hierzu vor?
- Liegen die notwendigen Erklärungen bei der Datenverarbeitung in Drittländern vor?
Dies ist ggf. für Sie relevant, wenn Sie Waren aus dem Ausland beziehen und der Hersteller. Garantien, etc. anbietet und Referenznummern zusammen mit Kundendaten ins Ausland gemeldet werden. Aber auch Cloud-Dienste wie z.B. Facebook, Apple, Google, etc. können eine entsprechende Dokumentation bedingen.
Kennen Sie Ihre Pflichten beim Auftreten von Datenpannen?
Haben Sie Ihre Mitarbeiter in den Datenschutz eingebunden?
- Bestehen sinnvolle Betriebsvereinbarungen hinsichtlich Internet- und Telefonnutzung?
- Sind Ihre Mitarbeiter hinsichtlich Datenschutz geschult?
- Ist die jährliche vorgeschriebene Nachschulung sichergestellt?
- Haben Ihre Mitarbeiter die ggf. notwendige Einwilligungserklärung abgegeben?
- Haben Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Vertraulichkeit personenbezogener Daten verpflichtet?
Ist Ihre Website datenschutzrechtlich auf dem aktuellen Stand?
- Impressum
- Datenschutzerklärung
- Widerrufsbelehrung
- AGB
- ...
Die neuen Regelungen sind lösbar, verlangen jedoch einen gewissen organisatorischen Anfangsaufwand und einen überschaubaren Pflegeaufwand.
Ich selbst bin als Staatlich geprüfter Betriebswirt – Schwerpunkt Datenverarbeitung hinreichend qualifiziert, um Sie im o.g. Aufgabengebiet vollumfänglich als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen zu können. Hinzu kommen meine Erfahrungen als Leiter EDV/Organisation in einem mittelständischen Unternehmen, so dass ich Ihnen neben der theoretischen eine praxisbezogene Lösung, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen, anbieten kann.
Ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot, rufen Sie mich einfach an unter 06326 259835 (ggf. hinterlassen Sie auf meinem Anrufbeantworter bitte eine kurze Information, ich rufe Sie dann gerne zurück) – oder nutzen Sie mein Kontaktformular, dann erhalten Sie meine Antwort als E-Mail.