Schufa, Creditreform & Co.
Ihre Kreditwürdigkeit im Spannungsfeld der Banken
Jeder der ein Konto eröffnet oder einen Kredit beantragt kennt sie - Die Schufa(-Klausel). Dabei ist vielen unbewusst, was konkret hinter dieser Auskunftei der Bankwirtschaft steckt.
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist ein Zusammenschluss privatwirtschaftlicher Unternehmen (Versandhandel, Kaufhäuser, Mobilfunkanbieter, etc.) und der Banken. Ihnen ist gemein, dass sie Geld- oder Warenkredite gewerbsmäßig gewähren oder Forderungen einziehen und dabei Daten an die Schufa liefern oder abrufen, um potenzielle Kreditkunden zu durchleuchten. Denn wer setzt sich schon gerne eine Laus in den Pelz!
Was viele nicht wissen ist, welche Daten bei der Schufa hinterlegt sind:
Angaben zur Person
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Aktuelle Adresse
- Vorherige Adressen
Kreditdaten
- Höhe der Kredite und Laufzeit
- Leasingraten, Mietdauer
- Bürgschaften
- Kreditkartendaten
- Eröffnung von Girokonten mit Überziehungsrahmen
- Eröffnung von Telekommunikationskonten
Negativmerkmale
- Scheckkartenmissbrauch
- Kreditkartenmissbrauch
- Fristlose Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
- Einlösung ungedeckter Schecks
- Mahnbescheide
- Pfändungen
- Eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Einspruch / Widerspruch gegen Mahn- und Vollstreckungsbescheide
- Eintragung aus dem Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte (Insolvenzverfahren, Offenbarungseid)
- Erfolglose Kreditanfragen (nicht zu verwechseln mit Konditionsanfragen)
Werturteile darf die Schufa nicht abgeben und das Datenschutzgesetz muss sie ebenfalls befolgen:
Unzulässige Daten
- Familienstand
- Zahl der Kinder
- Einkommen
- Guthaben
- Depotwerte
- Sonstige Vermögensverhältnisse
Die erfassten Informationen darf die Schufa nur an ihre Vertragspartner und die betroffenen Personen weitergeben. Als Betroffener hat man nach Art. 15 DSGVO ein umfassendes Auskunftsrecht (und weitere Rechte):
- Eigenauskunft über die gespeicherten Daten (Komplettauskunft incl. Scorewert!)
- Nachweis über die Informationsempfänger
- Kostenfreie Berichtigung fehlerhafter Daten
- Anspruch auf Schadenersatz bei erwiesenen Nachteilen
- Sperrung strittiger Daten bis zu deren Klärung
- …
Darüber hinaus werden die erfassten Daten nicht ewig gespeichert, sondern nach einer bestimmten Zeit gelöscht:
- Kredite werden 3 Jahre nach deren Tilgung gelöscht
- Giro- und Kreditkartenkonten nach deren Auflösung
- Kundenkonten des Handels nach 3 Jahren
- Negativmerkmale nach 3 Jahren, soweit die Schuld innerhalb dieser 3 Jahre beglichen wurde. Andernfalls wird der Betrag der Restschuld für weitere 3 Jahre gespeichert. Harte Fälle wie Eidesstattliche Versicherung und Insolvenzverfahren, Scheckbetrug u. Ä. werden mitunter länger gespeichert
Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO erfolgt i. d. R. kostenfrei (einmal jährlich oder nach besonderen Anlässen auch häufiger) gegen Identitätsnachweis. Die Schufa selbst ist an kostenfreien Selbstauskünften nicht interessiert und versucht mit Infopaketen wie z. B. „meineSCHUFA“ u. Ä. das kostenfreie Auskunftsrecht zu untergraben. Fallen Sie auf diese Masche nicht herein und bestehen Sie auf der Auskunft nach Art. 15 DSGVO - hier muss die Schufa Ihre Daten umfassend offenlegen - ohne Wenn und Aber!
Weitere Infos können unter www.schufa.de abgerufen werden. Soweit der Link www.meineschufa.de funktioniert, gelangen Sie hier direkt zum Anforderungsformular.
Damit es erst gar nicht zu einem Negativeintrag kommt, sollten Sie Ihre Kreditarrangements jederzeit in Ordnung halten. Das ist nicht immer ganz einfach. Ich helfe Ihnen hierbei jedoch gerne weiter, damit Sie möglichst immer liquide sind und Ihre Kreditwürdigkeit nicht leidet.
PS: Die oben genannten Sachverhalte gelten analog für andere Auskunfteien, wie z. B. die Creditreform - für Privatkunden unter www.boniversum.de/selbstauskunft und für Geschäftskunden unter www.creditreform.de.