Whistleblower gesucht!?

Im Bereich Compliance sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern (nach Köpfen) ab 17.12.2021 gem. EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) dazu verpflichtet ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.
Arbeitnehmern soll so die Möglichkeit gegeben werden, Regelverstöße im Unternehmen anonym an das eigene Unternehmen oder die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden, ohne, dass diesen Sanktionen drohen.
Hinsichtlich des Geldwäschegesetzes ist dies über die Plattform goAML umgesetzt, bzgl. Datenschutz können sich Betroffene direkt an die Aufsichtsbehörde wenden und die übrigen Meldewege über die Finanzbehörden und die Polizei sind ebenfalls zu nennen.
Problem: Viele Mitarbeiter sind nicht in der Lage eine angemessene Würdigung der Vorgänge vorzunehmen. Wird z. B. leichtfertig eine Verdachtsmeldung direkt an eine Behörde abgegeben, ist der Arbeitgeber sehr schnell in der Offensive.
Hilfreich kann deshalb die Beauftragung eines externen Case Managers sein. Dieser behandelt die Meldevorgänge vertrauensvoll, stimmt mit dem Meldenden die Situation ab, um frühzeitig echte Verstöße von mangelhaften Meinungsbildern zu unterscheiden. Sodann stimmt er sich mit dem Arbeitgeber ab, sodass dieser bereits vor Meldung des Verstoßes geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen kann. In vielen Fällen kann die Offenlegung von internen Vorgängen an die Aufsichtsbehörden vermieden werden.
Die Meldung folgender Vorgänge / Verstöße sind besonders betroffen:
- Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses
- Verstöße gegen das Unionsrecht, insbesondere
- öffentliches Auftragswesen,
- Bauleistungen
- Lieferung und Leistung von Waren
- Erbringung von Dienstleistungen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
- Steuerhinterziehung, Steuerdelikte
- Wettbewerbsverstöße
- …
Die Auflistung ist nicht abschließend, zeigt jedoch in aller Deutlichkeit die Brisanz des Themas. Wenn Sie eine kompetente Begleitung suchen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.