Dienstleistungsvertrag
Bindende Grundlage meiner Beratungstätigkeit ist ein Dienstleistungsvertrag, der bei Auftragserteilung zwischen beiden Parteien durch Unterschrift geschlossen wird.
Zwischen den Parteien wird folgender Dienstleistungsvertrag geschlossen:
- Dienstleister
Carsten Geis - Unternehmensberatung
Im Linsenbusch 20 a
67146 Deidesheim - Leistungsnehmer (Ihre Firma)
Der Dienstleister verpflichtet sich, den Leistungsnehmer nach bestem Wissen zu beraten. Die Beratungsleistung kann dabei folgende Einzelleistungen umfassen:
- Unternehmensanalyse
- Marktanalyse
- Krisenintervention
- Begleitung von Bankgesprächen
- Individualberatung zu betriebswirtschaftlichen Sachthemen
- Finanz- und Liquiditätsplanung sowie Investitionsrechnung
- Existenzgründungsberatung
- Kreditanalyse
- Controlling
- Unternehmensnachfolge-Beratung
- Strategieberatung
- ERFA-Gruppen Begleitung
- EDV und Organisationsberatung
- Einführung in betriebswirtschaftliche Fachthemen, auch Schulung
- Kundenbindungsmanagement
- etc.
Das Leistungspaket wird individuell mit dem Leistungsnehmer abgestimmt.
Der Dienstleister erbringt ausschließlich betriebswirtschaftliche Beratungsdienstleistungen. Steuer- und Rechtsberatung werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Dienstleister und Leistungsnehmer können jederzeit ohne Angabe von Gründen den Dienstvertrag kündigen. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sind vom Leistungsnehmer unabhängig vom Erfolg zu vergüten.
Der Leistungsnehmer verpflichtet sich, alle für die Beratung erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.
Das Leistungsentgelt setzt sich zusammen aus:
- Tageshonorar, unabhängig von den je Tag geleisteten Arbeitsstunden in Höhe von _________ EURO.
- km-Pauschale von 0,65 EURO je gefahrenen Kilometer
- Spesenaufwendungen nach Aufkommen (z.B. notwendige Hotelübernachtungen, Parkgebühren, etc.)
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag wird gesondert berechnet.
Das Tageshonorar wird sofort fällig bei Beratungen vor Ort je angefangenen Beratungstag sowie für betriebswirtschaftliche Ausarbeitungen, die beim Sitz des Dienstleisters erbracht werden.
Soweit die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, ist der Dienstleister bei der Antragstellung von Fördermitteln zur Beratungsförderung behilflich. Der Leistungsnehmer hat hierzu alle notwendigen Angaben und Auflagen zu erfüllen.
Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen sind folgende Förderungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft möglich:
- 50% der Beratungskosten
- max. 1.500 Euro (3.000 Euro)
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Bad Dürkheim.